Der Arbeitsvertrag

§ 4 Vergütung

§ 4 Vergütung

Vergütung und Fälligkeit
widerrufliche Zulagen / vermögenswirksame Leistungen
Rückzahlungspflicht bei Gehaltsüberzahlung


Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein monatliches Grundgehalt von 2.800,- € brutto (in Worten: zweitausendachthundert Euro). Die Vergütung ist jeweils zum 3. des Folgemonats bargeldlos zu zahlen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ein Konto zu unterhalten und der Firma seine Kontodaten mitzuteilen.

Der Arbeitgeber zahlt eine jederzeit widerrufliche Zulage in Höhe von 150,- € monatlich.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Gehaltsüberzahlungen zurückzuzahlen, es sei denn, der Arbeitgeber oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder groß fahrlässig eine fehlerhafte Auszahlung verursacht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber auf Ansprüche nach den Vorschriften des BGB über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung beschränkt. Eine Rückzahlung beinhaltet auch eventuelle Überzahlungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen..