Der Arbeitsvertrag

§ 5 freiwillige Jahreszahlungen

§ 5 freiwillige Jahreszahlungen

freiwillige Jahresleistung /Voraussetzung der Rückzahlungspflicht

Arbeitnehmer, die am 01.12. in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Weihnachtssonderzahlung in Höhe von 1.000,- €. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt.

Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.

Sämtliche Fehlzeiten während des Kalenderjahres mindern die Jahressonderzahlung um 1/60 je Fehltag. Als Fehlzeiten gelten auch Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Jahresleistung zurückzuzahlen, wenn er bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungspflicht gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass hierfür ein Verhalten des Arbeitnehmers ist, das der Firma ein Recht zur Kündigung gegeben hätte.