Der Arbeitsvertrag

§ 7 Gehaltspfändung

§ 7 Gehaltspfändung

Gehaltsverpfändung und Gehaltsabtretung

Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche weder verpfänden noch abtreten.

Der Arbeitgeber behält sich vor, nachträglich vertragswidrig vorgenommene Abtretungen oder Verpfändungen zu genehmigen.

Die Kosten, die der Firma durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer. Diese Kosten werden pauschaliert mit 10,00 € pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie gegebenenfalls zusätzlich 8,- € für jedes Schreiben sowie 1 € pro Überweisung. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diese in Ansatz zu bringen.