Arbeitsrecht_allg

betriebliche Übung

betriebliche Übung

Eine Besonderheit des Arbeitsrechts ist die betriebliche Übung. Die betriebliche Übung ist ein schlüssiges Handeln über einen längeren Zeitraum.Es gilt zu beachten, dass ein tatsächliches – auch wiederholtes – Verhalten des Arbeitgebers allein noch nicht ausreicht, um von einer betrieblichen Übung auszugehen. Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer aus dem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers den gerechtfertigten Schluss ziehen kann, dass der Arbeitgeber sich nicht nur im konkreten Fall, sondern auch in Zukunft, wie bisher verhalten will.3 Jahre vorbehaltlose Gewährung von Weihnachtsgeld begründet in der Regel einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld im 4. Jahr.
ABER

Von keiner betrieblichen Übung ist auszugehen, wenn der Arbeitgeber dreimalig in unterschiedlicher Höhe zahlt. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zuwendungen nur für das jeweilige Jahr gewähren wollte.