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Freistellung Arbeitsbefreiung

Freistellung Arbeitsbefreiung

Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar. Dauer ist einzelfallabhängig Wie lange der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie dauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 616 BGB besteht der Anspruch auf Freistellung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Die genaue Dauer des Sonderurlaubs ist einzelfallabhängig.
Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen. Nun ist natürlich eine Geburt, ein Umzug, ein Todesfall oder auch eine Hochzeit kein Ereignis, welches Sie berechtigt, 2 Wochen zu fehlen. Hier können Sie davon ausgehen, dass Sie 1 bis 2 Tage Sonderurlaub beanspruchen können. Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind 1.Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, 2.Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, 3.Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder. Das ergibt sich aus § 616 BGB. Dazu gibt es auch bereits ein sehr altes BAG-Urteil vom 12.12.1973, Az.: 4 AZR 75/73. Bei "Niederkunft" der eigenen Ehefrau gibt es mindestens 1 Tag bezahlte Arbeitsverhinderung.
ACHTUNG
Einen Nachweis über den Todesfall kann der Chef verlangen!!!

Nun ein paar ausgesuchte Entscheidungen...

Gegenstand JA NEIN Urteil
Arztbesuch ohne Terminfreiheit
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer zu versuchen, den Termin
zur Untersuchung in arbeitsfreie Zeiten zu legen. Ist dies nicht
möglich, besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach
§ 616 BGB.
     
Das ist z. B. der Fall bei ärztlich zwingend festgelegten Besuchsterminen
(z. B. zur Blutabnahme in nüchternen Zustand)
JA   BAG, Urteil v.
27.6.1990, 5 AZR
365/89
wenn der vom Arbeitnehmer ausgesuchte Arzt seines Vertrauens
Sprechstunden nur in der Arbeitszeit hat,
JA   BAG, Urteil v.
29.2.1984, 5 AZR
455/81
wenn der Arbeitnehmer den Arzt aus medizinischen Gründen
während der Arbeitszeit aufsuchen muss oder wenn der Arzt
den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Untersuchung
oder Behandlung in seine Praxis bestellt und der Arbeitnehmer
auf die Termingestaltung keinen Einfluß nehmen kann .
JA   BAG, Urteil v.
29.2.1984, 5 AZR
92/82, 5 AZR 467/81
Arztbesuche während der Gleitzeit
Nimmt ein Arbeitnehmer an einer im Betrieb geltenden Gleitzeitregelung
teil,so kann er - wenn einzelvertraglich oder tarifvertraglich
keine Regelung besteht - für Arztbesuche während
der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen.
  NEIN LAG Köln, Urteil v.
10.2.1993, 8 Sa 894/92
Unfallbedingte Arztbesuche
Arbeitsfehlzeiten infolge von 50 unfallbedingten Arztbesuchen
in 13 Monaten sind nicht mehr verhältnismäßig geringfügig
i.S.d. § 616 Abs. 1 BGB und müssen daher vom Arbeitgeber
nicht bezahlt werden. Deshalb hat der Schädiger das auf die
Fehlzeiten entfallende Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile
der Sozialversicherungsbeiträge zu ersetzen.
  NEIN LG Frankfurt, Urteil v.
2.12.1999, 2/1 S 163/99
Kurzsichtigkeitsoperation
Ein operativer Eingriff zur Korrektur einer Kurzsichtigkeit, die
der Erbringung der Arbeitsleistung nicht entgegensteht, begründet
keinen Vergütungsanspruch aus § 616 BGB.
  NEIN ArbG Frankfurt am
Main, Urteil v.
23.5.2000, 4 Ca
8647/99
Hochzeit
Wird in einem Tarif- oder Einzelvertrag eine Freistellung „zur
Eheschließung” festgelegt, so ist darunter sowohl die bürgerliche
Eheschließung vor dem Standesbeamten als auch die
kirchliche Eheschließung zu verstehen. Der Arbeitnehmer hat
nach § 315 BGB ein Wahlrecht, welche der beiden Ereignisse
er zur Freistellung nutzt. Stehen ihm zwei Tage zu, kann er
auch je einen Tag zu jedem der beiden Anlässe nehmen.
JA   BAG, Urteil v.
27.4.1983, 4 AZR
506/80
Goldene Hochzeit
Sofern der § 616 BGB nicht ausgeschlossen und eingeschränkt
ist, ist eine Freistellung für die goldene Hochzeit zu
gewähren, da es sich um eine „besonders stark ausgeprägte
sittliche Verpflichtung” handelt.
JA   BAG, Urteil v.
25.10.1973, 5 AZR
156/73
Hochzeit der Stiefkinder
Bestimmt eine Betriebsvereinbarung, dass ein bezahlter arbeitsfreier
Tag zu gewähren ist „bei Hochzeit der Kinder”, ist
der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den arbeitsfreien Tag auch
bei einer Hochzeit von Stiefkindern zu gewähren.
  NEIN LAG Düsseldorf, Urteil
v. 21.7.1988, 5 TaBV
31/88
Pflege naher Angehöriger
Unvorhergesehene Erkrankungen naher Angehöriger, die
häusliche Pflege durch einen Arbeitnehmer erfordern, gelten
als persönliche Leistungshindernisse i. S. d. § 616 BGB.
JA   BAG, Urteil v.
20.6.1979, 5 AZR
479/77
Erkrankung von Angehörigen
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung
nach § 616 BGB, wenn er aufgrund stationärer Unterbringung
seiner Ehefrau zur Versorgung minderjähriger Kinder
stellvertretend den Haushalt führt, denn ein persönliches Leistungshindernis
liegt nur vor bei einer unvorhergesehenen Erkrankungen
naher Angehöriger, welche eine häusliche Pflege
durch den Arbeitnehmer erforderlich machen.
  NEIN LAG Düsseldorf, Urteil
v. 20.3.2007, 3 Sa
30/07
Niederkunft der Ehefrau
Für die Frage, ob eine Arbeitsverhinderung eines Arbeiters bei
der Niederkunft der Ehefrau eingetreten ist, kommt es nicht
darauf an, ob die Ehefrau aus dem Wochenbett schon wieder
aufgestanden ist, und auch nicht darauf, wo die Niederkunft
stattgefunden hat.
JA   BAG, Urteil v.
26.2.1964, 4 AZR
257/63
Höhere Gewalt
Kein Anspruch auf Freistellung besteht, wenn ein Arbeitnehmer
überhaupt nicht oder zu spät kommt, weil ein Verkehrsstau
war, die Straßenbahn nicht rechtzeitig kam oder er wegen der Witterungsverhältnisse (z. B. Eisglätte, starkem
Schneefall) oder einem witterungsbedingtem Fahrverbot seinen
Arbeitsplatz nicht erreichen konnte.
  NEIN BAG, Urteil v.
8.12.1982, 4 AZR
134/80 BAG, Urteil v.
08.09.1982, 5 AZR
283/80